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Montag, 12. Januar 2004
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keksfabrik, 19:37h
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Gentechnik
keksfabrik, 17:27h
Grüne Gentechnik: Kennzeichnungspflicht bleibt Stückwerk
Geschädigte tragen die Beweislast
12.01.2004 - Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat die Gesetzespläne der Bundesregierung zur grünen Gentechnik als Stückwerk bezeichnet. Von einer Wahlfreiheit der Verbraucher zwischen Gentechnik und gentechnikfreien Lebensmitteln könne keine Rede sein, sagte vzbv-Vorstand Prof. Dr. Edda Müller. Sie rief die Bundesregierung auf, Haftungsregeln zu schaffen, die die Beweislast für gentechnische Verunreinigungen nicht bei den geschädigten Landwirten ablade. "Wer meint, die Gentechnik sei hundertprozentig sicher, der soll auch bereit sein, für die Folgen einzustehen."
Das geplante Gentechnikgesetz sieht nach entsprechenden EU-Vorgaben eine Kennzeichnung gentechnisch veränderter Lebensmittel vor. Diese Kennzeichnung ist jedoch lückenhaft, da sie weder Futtermittel noch Lebensmittel in der Gastronomie oder in Schulen, Krankenhäusern und Kantinen einbezieht. "Das heißt in der Praxis, dass es bei 60 bis 70 Prozent der Lebensmittel auch dann keine Kennzeichnung geben wird, wenn mit Gentechnik gearbeitet wurde", so Edda Müller.
Sie erinnerte daran, dass die überwiegende Mehrheit der Verbraucher und der Landwirte den Einsatz der grünen Gentechnik ablehnt. "Wer die grüne Gentechnik trotzdem will, muss dann aber auch bereit sein, die entsprechenden Kosten und Risiken zu tragen", so Edda Müller. Nach den bisherigen Informationen widerspricht die geplante Haftungsregelung aber dem Verursacherprinzip. So wird künftig ein Landwirt, dessen Felder etwa durch den Pollenflug gentechnisch veränderter Pflanzen verunreinigt würden, nachweisen müssen, wer seinen Schaden verursacht hat. Der vzbv forderte stattdessen eine Beweislastumkehr - wer die Gentechnik einsetzt, muss im Zweifel nachweisen können, dass er andere dadurch nicht geschädigt hat.
vzbv-Vorstand Müller warnte vor einem unverhältnismäßigen Verwaltungs- und Kontrollaufwand zur Sicherung der Koexistenz. "Wir können nicht auf jeden Acker mit Genmais einen Beamten stellen, der auf die Einhaltung der gesetzlichen Auflagen achtet." Es könne nicht sein, dass die Kosten hierfür der Allgemeinheit und den Landwirten aufgebürdet würden.
Als erstaunlich bezeichnete Müller die Aussage von Bundesverbraucherministerin Künast, die Gentechnik sei gesundheitlich unbedenklich. "Diese Aussage ist schon deshalb verwunderlich, weil die Auswirkungen der Gentechnik auf die menschliche Gesundheit bisher kaum erforscht sind."
Geschädigte tragen die Beweislast
12.01.2004 - Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat die Gesetzespläne der Bundesregierung zur grünen Gentechnik als Stückwerk bezeichnet. Von einer Wahlfreiheit der Verbraucher zwischen Gentechnik und gentechnikfreien Lebensmitteln könne keine Rede sein, sagte vzbv-Vorstand Prof. Dr. Edda Müller. Sie rief die Bundesregierung auf, Haftungsregeln zu schaffen, die die Beweislast für gentechnische Verunreinigungen nicht bei den geschädigten Landwirten ablade. "Wer meint, die Gentechnik sei hundertprozentig sicher, der soll auch bereit sein, für die Folgen einzustehen."
Das geplante Gentechnikgesetz sieht nach entsprechenden EU-Vorgaben eine Kennzeichnung gentechnisch veränderter Lebensmittel vor. Diese Kennzeichnung ist jedoch lückenhaft, da sie weder Futtermittel noch Lebensmittel in der Gastronomie oder in Schulen, Krankenhäusern und Kantinen einbezieht. "Das heißt in der Praxis, dass es bei 60 bis 70 Prozent der Lebensmittel auch dann keine Kennzeichnung geben wird, wenn mit Gentechnik gearbeitet wurde", so Edda Müller.
Sie erinnerte daran, dass die überwiegende Mehrheit der Verbraucher und der Landwirte den Einsatz der grünen Gentechnik ablehnt. "Wer die grüne Gentechnik trotzdem will, muss dann aber auch bereit sein, die entsprechenden Kosten und Risiken zu tragen", so Edda Müller. Nach den bisherigen Informationen widerspricht die geplante Haftungsregelung aber dem Verursacherprinzip. So wird künftig ein Landwirt, dessen Felder etwa durch den Pollenflug gentechnisch veränderter Pflanzen verunreinigt würden, nachweisen müssen, wer seinen Schaden verursacht hat. Der vzbv forderte stattdessen eine Beweislastumkehr - wer die Gentechnik einsetzt, muss im Zweifel nachweisen können, dass er andere dadurch nicht geschädigt hat.
vzbv-Vorstand Müller warnte vor einem unverhältnismäßigen Verwaltungs- und Kontrollaufwand zur Sicherung der Koexistenz. "Wir können nicht auf jeden Acker mit Genmais einen Beamten stellen, der auf die Einhaltung der gesetzlichen Auflagen achtet." Es könne nicht sein, dass die Kosten hierfür der Allgemeinheit und den Landwirten aufgebürdet würden.
Als erstaunlich bezeichnete Müller die Aussage von Bundesverbraucherministerin Künast, die Gentechnik sei gesundheitlich unbedenklich. "Diese Aussage ist schon deshalb verwunderlich, weil die Auswirkungen der Gentechnik auf die menschliche Gesundheit bisher kaum erforscht sind."
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